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Rentenversicherungspflicht für Selbstständige

Die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige soll kommen.

Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für jeden Selbstständigen?

Die Bundesregierung plant für jeden Selbstständigen, dass er 18,6% seines Einkommens in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen soll. Damit soll die Altersarmut für Selbstständige, die in den Ruhestand gehen, nach und nach  abgebaut werden. Wie auch in der Krankenversicherung wird hierdurch der Selbstständige wie ein Angestellter behandelt.

Gibt es Alternativen zur gesetzlichen Renten-Versicherungspflicht?

Die Alternative wird in eine pfändungs- und insolvenzsichere private Rentenversicherung (wie die Basisrente bekannt als Rüruprente*) mit einem festgelegten Beitrag sein. Was im einzelnen konkret verabschiedet wird, werden die nächsten Wochen/Monate zeigen.

Sollten Sie Fragen hierzu haben, dann beraten wir Sie gern.

Infovideo zu den geplanten Maßnahmen der Bundesregierung.

Quelle: YouTube-Video von Sepp Hölzel, Finanzen und Versicherungen


*Die Basis­rente, auch Rürup-Rente genannt, ist staat­lich be­günstigt und geht auf den Öko­nomen Bert Rürup zurück. Im Unter­schied zur privaten Renten­ver­sicherung wird zum Renten­beginn aus­schließ­lich eine lebens­lange Rente aus­ge­zahlt. Die Bei­träge zu einer Basis­renten­ver­sicherung sind steuer­lich ab­setz­bar, was be­sonders für Selbst­ständige und Frei­be­rufler interes­sant ist.

 

WAS IST EINE BASISRENTENVERSICHERUNG?

 

Die Beiträge einer Basisrentenversicherung können während der Ansparphase steuerlich geltend gemacht werden. Auch in der Rentenphase genießen Sie Vorteile bei der Besteuerung. Darüber hinaus können Zuzahlungen eingezahlt werden, um die Altersvorsorge weiter aufzustocken,die dann wiederum steuerlich begünstigt sind. Eine Basisrente gibt Ihnen zudem Sicherheit: Ihr Vertrag ist in der Ansparphase bis zu Ihrem 62. Geburtstag auch bei einer möglichen Insolvenz oder bei Hartz-IV-Bezug pfändungsgeschützt. Bei der Rentenzahlung besteht dieser Schutz innerhalb der Pfändungsfreigrenzen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kinder oder Ehepartner im Todesfall abzusichern. Basisrenten werden frühestens ab dem 62. Lebensjahr als Leibrente gezahlt – und das lebenslang. Das heißt, Sie bekommen jeden Monat eine Rente gezahlt, egal wie alt Sie werden – unabhängig davon, ob das angesparte Geld schon verbraucht ist oder nicht. Es gibt verschiedene Arten, wie der Staat Sie bei der Altersvorsorge unterstützt, um einen Anreiz zu geben, das Thema selbst in die Hand zu nehmen. Eine davon ist die steuerlich begünstigte Basisrente, die attraktive Steuerersparnisse bietet.